Allgemeine Geschaeftsbedingungen fuer den Erwerb von Tickets fuer die „Cura Silva Days“

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen („AGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten („Ticket(s)“) von der Alea Park gemeinnützige GmbH, Kurparkstraße 29, 63619 Bad Orb („Veranstalter“) begründet wird, insbesondere für den Besuch der Veranstaltung „Cura Silva Days“ (Wald & Wonne Festival bzw. Wald & Wissenschaft Symposium) („Veranstaltung“) sowie den Zutritt und Aufenthalt im dafür vorgesehenen abgegrenzten Bereich des ALEA PARK und angrenzendem Waldgebiet bzw. dem Fogo e Água („Veranstaltungsgelände“).

§ 1 Bezug von Tickets

(1) Bezug von Tickets: Tickets für die Veranstaltung des Veranstalters sind grundsätzlich nur beim Veranstalter zu beziehen. Der Veranstalter behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

(2) Online-Verkauf: Bei der Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde mit dem auf der Internet-Präsenz des Veranstalters (Booking.curasilva.com) dafür vorgesehenen Online-Befehl („Direkt kaufen“) ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter ab. Der Veranstalter bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (ggf. elektronischem Versand oder print@home-ticket) kommt der Vertrag zwischen Veranstalter und dem Kunden auf Grundlage dieser AGB zustande.

(3) Preis: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der geltenden Preisliste (siehe Bestellseite, Booking.curasilva.com). Bestellungen von Tickets werden nur mit den akzeptierten Zahlungsmethoden bearbeitet.

(4) Ermäßigung: Der Veranstalter vergibt an bestimmte Personen und/oder Personengruppen ermäßigte Tickets. Der Veranstalter stellt rechtzeitig Informationen darüber zur Verfügung, welche Personen und/oder Personengruppen ermäßigungsberechtigt sind. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird. Der jeweils aktuelle offizielle Ermäßigungsnachweis (Schüler-/Studierendenausweis) ist beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

(5) Kein Widerrufs- und Rücknahmerecht: Auch wenn der Veranstalter Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Umtausch und Rückerstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 2 Versand von Tickets, Reklamationen

(1) Versand: Der Versand der Tickets erfolgt per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene E-Mailadresse. Für die Richtigkeit der Kontaktdaten, insbesondere der E-Mailadresse, ist der Kunde verantwortlich.

(2) Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Veranstalters (vgl. § 2 (1)) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Veranstalter dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Veranstalters zurückzuführen ist.

(3) Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt der Veranstalter bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei.

§ 3 Verlegung, Absage und Abbruch

(1) Verlegung: Der Veranstalter behält sich das Recht zur Verlegung der Veranstaltung, von Veranstaltungsteilen sowie zu Programmänderungen vor. In allen Fällen behalten erworbene Tickets für verlegte Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile ihre Gültigkeit, berechtigen den Kunden aber, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung oder Veranstaltungsteile zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung des Original-Tickets den von der Verlegung betroffenen entrichteten Ticketpreis erstattet.

(2) Absage und Zuschauerausschluss: Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird der Ticketpreis – gegen Vorlage des Original-Tickets innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach dem Termin der Veranstaltung – bei Angabe der Bankverbindung zum Nennwert erstattet.

(3) Abbruch und Wiederholung der Veranstaltung: Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter hat den Abbruch zu vertreten. Im Fall einer Wiederholung der Veranstaltung, dh Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für die Wiederholung hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (zur Rücktrittserklärung § 3 (1)). Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets an den Veranstalter den entrichteten Ticketpreis erstattet.

§ 4 Nutzung und Weitergabe

(1) Zutrittsrecht: Der Veranstalter will den Zutritt zur Veranstaltung nicht jedem, sondern nur denjenigen Ticketinhabern gewähren, die Tickets als Kunde beim Veranstalter oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach § 4 (4) erworben haben. Das Zutrittsrecht endet mit dem erstmaligen Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Im Falle eines Ticketerwerbs im Rahmen einer unzulässigen Weitergabe nach § 4 (3) besteht kein Zutrittsrecht. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall eine Zutrittsverweigerung vor. Regressansprüche gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde ein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis) und im Falle der Inanspruchnahme einer Er-mäßigung einen Schüler- bzw. Studierendenausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

(2) Weitergabebeschränkung: Zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe liegt es im Interesse des Veranstalters, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

(3) Unzulässige Weitergabe: Sofern dem Kunden individualisierte und ihm zuzuordnende Tickets ausgehändigt wurden, ist jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Kunden untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (zB bei eBay, eBay Kleinanzeigen) und/oder bei nicht vom Veranstalter autorisierten Verkaufsplattformen (zB viagogo, StubHub etc) in allgemein zugänglicher Form zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;
b) Tickets zu einem höheren als dem entrichteten Ticketpreis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
c) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
d) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.

Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in § 4 (3) und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets nicht an den betroffenen Kunden zu liefern, zu stornieren sowie dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern bzw. ihn von dem Veranstaltungsgelände zu verweisen.

(4) Zulässige Weitergabe: Eine private, nicht öffentliche Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in § 4 (3) vorliegt und der Kunde (i) den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (z.B, auf Anforderung Vor- und Zuname) über den neuen Ticketinhaber an den Veranstalter nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (ii) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden erklärt und (iii) der Veranstalter auf Anforderung unter Nennung des neuen Ticketinhabers, rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Veranstalter die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat. Die Weitergabe der Daten des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Veranstalter sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1b) der DS-GVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters (vgl. oben Absatz 2) gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DS-GVO. Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets bzw. Tickets für das Wald & Wissenschaft Symposium gelten diese Regelungen mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen bzw. die Voraussetzungen für die Teilnahme am Wald & Wissenschaft Symposium ebenfalls erfüllt.

§ 5 Verhalten in der Veranstaltungsstätte

(1) Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Veranstalter oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

(2) Zutritt: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß § 4 (1) erworbenen Zutrittsrecht zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert bzw. der Kunde oder Ticketinhaber der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn

a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
b) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (zB Namensaufdruck) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, und/oder der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach § 4 (4) vor;
c) der Kunde oder Ticketinhaber ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;
d) einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden: Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

(3) Haftung: Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und/oder Erfüllungsgehilfe haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. Eine Haftung für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände besteht nicht.

(4) Bildaufnahmen: Der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte bzw. auf dem Veranstaltungsgelände zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Einwilligung des Veranstalters und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des Veranstalters ist es nicht gestattet, Film- und/oder Fotoaufnahmen, Tonaufnahmen, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung (eingeschränkte Mitschnittserlaubnis).

Zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können der Veranstalter und/oder von ihm beauftragte/autorisierte Dritte (z.B. Presse, externe Fotografen) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie von ihm autorisierten Dritten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

§ 6 Datenschutz

Soweit innerhalb dieser AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Kunden, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO und andererseits zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters. Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DS-GVO können der unter Booking.curasilva.com/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.

§ 7 Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets des Veranstalters können über folgende Kontaktmöglichkeiten an den Veranstalter gerichtet werden:

Bird Ventures GmbH
Frankfurter Str. 98-102
63599 Biebergemünd
Deutschland
E-Mail: contact@aleapark.de oder info@curasilva.com
Telefon: 06050 9710 5050

Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

§ 8 Rechtswahl/Erfüllungsort/Gerichtsstand

Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Bad Orb. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist Frankfurt am Main, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

§ 9 Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.